Zufluchts-Stätte.

Die Zufluchts-Stätte ist eine Wohnung.
In der Stadt Kiel.
Die Adresse ist geheim.
Das bedeutet: Die Adresse wissen nur ganz wenige Leute.
Wir sagen die Adresse auch nicht weiter.

Haus-2-(c)Kassing

In der Zufluchts-Stätte können bis zu 7 Mädchen und junge Frauen wohnen.
Für eine bestimmte Zeit.
Zum Beispiel für ein paar Wochen.

Die Mädchen sind zwischen 13 und 21 Jahre alt.
Sie kommen frei-willig.
Und bleiben frei-willig.

Sie können immer zu uns kommen.
Auch in der Nacht.
Und auch wenn es schnell gehen muss.
Wir nennen das Aufnahme im Mädchen-Haus.

Die Telefon-Nummer für die Aufnahme in der Zufluchts-Stätte ist:
04 31   64 20 69.

Telefon-(c)Kassing

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wir dürfen die Mädchen bei uns aufnehmen.
Das steht so im Gesetz:

  • Im Sozial-Gesetz-Buch 8 (§ 42 SGB 8).

    Gesetz-Buch-(c)Kassing

    Dort steht: Wir dürfen die Mädchen in Obhut nehmen.
    Das bedeutet: bei uns aufnehmen.

  • Im Jugend-Förderungs-Gesetz (§27 JuFÖG).

    Dort steht: Junge Menschen brauchen besonderen Schutz.

 

In der Zufluchts-Stätte sind die Mädchen sicher.
Wir beschützen sie.
Wir geben ihnen Informationen. Und beraten sie.
Wir betreuen sie.
Und gehen mit, wenn sie Unterstützung brauchen.
Zum Beispiel zum Jugend-Amt. Zum Sozial-Amt. Oder zum Job-Center.

Beratung-Begleitung-(c)Kassing

Wir helfen ihnen bei ihren Problemen.
So gut wie wir können.

Bei uns dürfen die Mädchen und jungen Frauen so sein, wie sie sind.
Wir schauen: Was können sie besonders gut?
Was können sie nicht so gut?

 

Unsere Mitarbeiterinnen kommen aus verschiedenen Ländern.
Und sprechen verschiedene Sprachen.
Deshalb können auch Mädchen aus anderen Ländern zu uns kommen.
Es ist immer jemand da, der sie versteht.

Wir machen den Mädchen Mut.
Damit sie stark werden.
Und selbst-bewusst.Maedchen-stop-1-(c)Kassing

 

 

 

 

 

Unten kannst Du ein paar Fotos von der Zufluchts-Stätte sehen:

   

Illustrationen: Reinhild Kassing / Fotos: Autonomes Mädchenhaus Kiel