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- Mein Schutz und meine Sicherheit sind das Wichtigste, wenn jemand meine Gefühle und meinen Körper nicht achtet.
- Mein Körper gehört mir! Ich bestimme, wer meinem Körper nahe kommen und ihn anfassen darf!
- Wenn mich jemand bedrängt, belästigt oder unangenehme Bemerkungen macht, muss ich nicht überlegen, was die Person von mir will. Ich überlege, was ich will!
- Ich vertraue meinem Gefühl! Wenn sich Berührungen unangenehm oder komisch anfühlen und ich Angst oder Unsicherheit spüre, dann kann ich diesem Gefühl trauen. Meine Gefühle sind wichtig und richtig!
- Manchmal kommt ein komisches Gefühl erst später, wenn ich mich an die Situation erinnere. Dann beachte ich es genauso.
- Ich darf nein sagen, unfreundlich sein, „verrückt spielen“, nicht gehorchen, weglaufen, herumschreien, treten. Alles ist für mich erlaubt, wenn jemand etwas mit mir tut, was ich nicht will.
- Ich habe keine Schuld, wenn mich jemand belästigt oder unangenehm angefasst hat.
- Ich darf mir Hilfe holen! Niemand darf mir drohen und mich zum Schweigen verpflichten, ich darf über alles reden und mit wem ich will! Das kann eine Vertrauensperson sein oder bei einer öffentlichen Einrichtung, wie der Anlauf- und Beratungsstelle des Mädchenhauses. Dort erhalte ich kostenlos, schnell und vertraulich Informationen und Unterstützung.
- Es gibt Gesetze, die mich schützen! Nur Mut: Das Gesetz ist auf meiner Seite!
Mehr zu meinen Rechten in der Jugendhilfe gibt es hier.