Die Möglichkeit der vertraulichen (anonymen) Spurensicherung ermöglicht es Betroffenen von sexualisierter oder häuslicher Gewalt, zeitnah rechtssichere Beweise sichern zu lassen ohne sich für eine Anzeige gegen den/die Täter*innen machen zu müssen.
Die Beweise werden in den Universitätskliniken anonymisiert gelagert und im Falle einer späteren Anzeige für das Ermittlungsverfahren verwendet.
Dies ist eine wichtige Verbesserung im Sinne des Opferschutzes.