Vertrauliche Spurensicherung ist praktischer Opferschutz!

Die Möglichkeit der vertraulichen (anonymen) Spurensicherung ermöglicht es Betroffenen von sexualisierter oder häuslicher Gewalt, zeitnah rechtssichere Beweise sichern zu lassen ohne sich für eine Anzeige gegen den/die Täter*innen machen zu müssen.

Die Beweise werden in den Universitätskliniken anonymisiert gelagert und im Falle einer späteren Anzeige für das Ermittlungsverfahren verwendet.

Dies ist eine wichtige Verbesserung im Sinne des Opferschutzes.

Sexualisierte Gewalt…immer wieder überraschend

Immer wenn Fälle sexualisierter Gewalt, der systematische Missbrauch von Kindern und Jugendlichen und Kinderpornographie es in die Tagesschau und die Schlagzeilen der Zeitungen schaffen – wie jetzt bei den Taten in Lügde und Münster – ist der Aufschrei in der Öffentlichkeit groß…als wäre das Thema nicht schon seit Jahren und Jahrzehnten bekannt und als gäbe es nicht schon lange Forderungen aus Fachkreisen, den Opferschutz und die Strafprozessordnung in Deutschland zu verändern und zu verbessern und die Strafverfolgung effektiver zu machen.

Wie alle Beratungsstellen und Jugendhilfeeinrichtungen haben wir täglich mit den oftmals massiven psychischen Folgen sexualisierter Gewalt zu tun.

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