Sexualisierte Gewalt…immer wieder überraschend

Immer wenn Fälle sexualisierter Gewalt, der systematische Missbrauch von Kindern und Jugendlichen und Kinderpornographie es in die Tagesschau und die Schlagzeilen der Zeitungen schaffen – wie jetzt bei den Taten in Lügde und Münster – ist der Aufschrei in der Öffentlichkeit groß…als wäre das Thema nicht schon seit Jahren und Jahrzehnten bekannt und als gäbe es nicht schon lange Forderungen aus Fachkreisen, den Opferschutz und die Strafprozessordnung in Deutschland zu verändern und zu verbessern und die Strafverfolgung effektiver zu machen.

Wie alle Beratungsstellen und Jugendhilfeeinrichtungen haben wir täglich mit den oftmals massiven psychischen Folgen sexualisierter Gewalt zu tun.

Wer einmal Opfer sexualisierter Gewalt beim Prozess der Strafverfolgung begleitet und unterstützt hat, weiß was das für die Betroffenen bedeutet und versteht dann auch, warum die allerwenigsten den Mut haben, eine Anzeige zu machen. Dies setzt nämlich ein gewisses Vertrauen voraus, Rechte zu haben und schließlich auch Recht zu bekommen.

Wir freuen uns über jede Anzeige, die gegen Täter*innen gemacht wird – wenn die Betroffene gut informiert ist und weiß was auf sie zukommt und die Kraft hat, es trotzdem zu machen. Dann lohnt es sich und diese Gesellschaft kann beweisen, dass das Rechtssystem funktioniert.

Leider können wir dies nicht allen Betroffenen so ohne weiteres empfehlen. Oftmals müssen viele Jahre vergehen bis der Punkt erreicht ist, sich diesen Schritt zuzumuten und zuzutrauen.

Es gibt zum Glück in den letzten Jahren in diesem Bereich praktische Verbesserungen wie z.B. die Einführung (und Finanzierung!) der anonymen Spurensicherung an den Rechtsmedizinischen Ambulanzen in Schleswig-Holstein und Hamburg. Dies trägt der problematischen Situation Rechnung und ermöglicht die rechtssichere vertrauliche Spurensicherung und damit die Möglichkeit, bei einer späteren Anzeige wichtige Beweismittel für eine erfolgreiche Prozessführung zur Verfügung zu haben.

Unter diesem Link finden sich die Kontaktdaten der Rechtsmedizinischen Ambulanzen in Schleswig-Holstein und Hamburg

Aber es gibt noch viel zu tun, um die rechtliche Situation für Betroffene weiter zu verbessern. Nicht das angedrohte Strafmaß ist entscheidend, sondern die Effektivität der Strafverfolgung. Erst wenn Täter*innen davon ausgehen müssen, dass ihre Taten erkannt, angezeigt und sie tatsächlich verurteilt werden, kann dies abschrecken und präventiv wirken.

Die BKSF hat anlässlich der immer wiederkehrenden Diskussionen nach Missbrauchsskandalen eine Stellungnahme verfasst, der wir uns gerne anschließen.

Sie ist hier nachzulesen: