Am 01. Februar 2018 ist das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ – die sogenannte Istanbul-Konvention – in Deutschland in Kraft getreten.
Sie ist die stärkste rechtliche Grundlage zur Abschaffung von Gewalt gegen Frauen, die es bisher in Deutschland gibt. Sie verpflichtet zur Anpassung des Hilfesystems und der Schließung von Schutzlücken und fokussiert die strukturellen Ursachen von Gewalt gegen Frauen.
Mit der Schleswig-Holstein Initiative für Frauen (SCHIFF) will der Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein e. V. (LFSH) zur Beseitigung struktureller Gewalt gegen Frauen und Mädchen beitragen.
In diesem Zusammenhang ist eine Kampagne gestartet worden, die auf die Bedeutung der Istanbul-Konvention und ihre Umsetzung in Schleswig-Holstein abzielt. Auf der Webseite zur Kampagne ist mehr dazu zu erfahren.