Ganz wichtig in Zeiten steigender Inzidenzen und Ausgangssperren:
Ausgangssperren gelten nicht wenn zuhause Gewalt passiert oder droht.
Die Beratungsstellen, Zufluchtsstätten der Mädchenhäuser und Frauenhäuser sind weiterhin offen und dürfen auch bei geltenden Ausgangssperren aufgesucht werden !